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PouchDirect: Dein strategischer Partner für die PPWR-Umstellung

Die europäische Verpackungswelt wandelt sich grundlegend. Die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR), Verordnung (EU) 2025/40, trifft jedes Unternehmen in der EU. PouchDirect führt Dich durch diesen Wandel. PouchDirect übersetzt komplexe Regeln in machbare Strategien. PouchDirect stellt sicher, dass Du die Standards von morgen erfüllst, damit Du Dich heute auf Dein Wachstum konzentrierst.

PPWR VerpackungenPPWR Verpackungen

Warum Standbeutel die ideale PPWR-Verpackung sind

Die PPWR bewertet die gesamte Umweltauswirkung. Standbeutel schneiden hierbei hervorragend ab:

  • Materialreduzierung: Ein Beutel wiegt bis zu 70 % weniger als Glas, Dosen oder starre Kunststoffverpackungen. Weniger Material bedeutet geringere Abfallgebühren.
  • Transporteffizienz: Unbedruckte Beutel benötigen minimalen Platz. Du transportierst Millionen von Beuteln in einem einzigen LKW, während Gläser oder Flaschen Dutzende LKWs füllen.
  • Monomaterial-Revolution: Unsere Monomaterial-Beutel lassen sich vollständig in den neuen EU-Abfallströmen recyceln.

Die drei Säulen zukunftssicherer Verpackung

Nachhaltigkeit gelingt nur, wenn die Balance stimmt. PouchDirect sichert drei essenzielle Werte für Deine Marke:

 

  1. Maximale Recyclingfähigkeit: PouchDirect begleitet Deine Umstellung auf Monomaterialien, welche die strengen Recyclingstandards von 2030 erfüllen.

  2. Erhalt der Produktqualität: Nachhaltigkeit führt niemals zu Lebensmittelverschwendung. PouchDirect berät Dich zu Barrieren, die Dein Produkt vor Licht, Luft und Feuchtigkeit schützen.

  3. Verbrauchersicherheit: Jeder Materialwechsel garantiert die Gesundheit. PouchDirect arbeitet exklusiv mit zertifizierten, lebensmittelechten Materialien.


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PPWR-Roadmap: Die wichtigsten Fristen für Unternehmen

Der Weg bis 2035 ist vorgezeichnet. Wir verfolgen die regulatorischen Entwicklungen genau und helfen Ihnen dabei, Ihre Verpackungen rechtzeitig auf neue Anforderungen vorzubereiten.

Jahr Gesetzgebung und Regulierung Auswirkungen auf Ihre Verpackung
2026 Geltungsbeginn der PPWR und PFAS-Grenzwerte. Die PPWR gilt grundsätzlich ab dem 12. August 2026. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Lebensmittelkontaktverpackungen nicht mehr in Verkehr gebracht werden, wenn sie PFAS oberhalb der festgelegten Grenzwerte enthalten. Prüfen Sie gemeinsam mit uns die Materialspezifikationen Ihrer aktuellen Verpackungen. Fordern Sie die verfügbaren Konformitätsinformationen an und klären Sie, ob die eingesetzten Materialien für die vorgesehene Anwendung geeignet sind.
2027 Marktentwicklung: GS1 Ambition 2027. Der Handel arbeitet daran, Kassensysteme bis Ende 2027 weltweit für die Verarbeitung von linearen und 2D-Barcodes vorzubereiten. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Brancheninitiative und nicht um eine Vorgabe der PPWR. Lineare Barcodes werden 2027 nicht automatisch vollständig ersetzt. Berücksichtigen Sie bei zukünftigen Designänderungen ausreichend Platz für einen GS1-konformen 2D-Code. Während der Übergangsphase können ein linearer Barcode und ein 2D-Code nebeneinander erforderlich sein.
2028 Harmonisierte Verpackungskennzeichnung. Für Verpackungen werden harmonisierte EU-Kennzeichnungen zur Materialzusammensetzung und Abfalltrennung eingeführt. Die Anforderungen gelten grundsätzlich ab dem 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der entsprechenden Durchführungsrechtsakte – je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt. Reservieren Sie ausreichend Platz auf Ihrem Artwork oder Etikett. Aktualisieren Sie die Kennzeichnung, sobald die endgültigen Symbole und Anwendungsvorschriften feststehen.
2030 Verpackungsminimierung und Leerraum. Verpackungen müssen hinsichtlich Gewicht und Volumen auf das funktional notwendige Maß reduziert werden. Für gruppierte Verpackungen, Transportverpackungen und E-Commerce-Verpackungen gilt grundsätzlich ein maximaler Leerraumanteil von 50 %. Überprüfen Sie Format, Füllvolumen und Produktschutz. Wir unterstützen Sie dabei, einen Beutel zu wählen, der zu Ihrem Produkt passt und unnötigen Leerraum vermeidet.
2030 Recyclinggerechtes Design und Rezyklatanteile. Ab 2030 müssen Verpackungen nach festgelegten Kriterien recyclinggerecht gestaltet sein. Für bestimmte Kunststoffverpackungen gelten zudem Mindestanteile an Post-Consumer-Rezyklat. Die konkreten Werte und Ausnahmen hängen von der Verpackungsart und ihrem Verwendungszweck ab. Prüfen Sie, ob ein recycelbares Monomaterial wie PE oder PP für Ihr Produkt und die erforderlichen Barriereeigenschaften geeignet ist. Kommunizieren Sie Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteile nur mit konkreten, belegbaren Angaben.
2035 Recycling im großen Maßstab. Ab 2035 müssen Verpackungen nicht nur recyclinggerecht gestaltet sein. Sie müssen auch nachweislich in großem Maßstab gesammelt, sortiert und recycelt werden können. Berücksichtigen Sie neben dem Materialaufbau auch die tatsächliche Sortier- und Recyclinginfrastruktur. PouchDirect unterstützt Sie dabei, Verpackungslösungen zu bewerten und auf zukünftige Anforderungen vorzubereiten.

Sunrise 2027: Das ist der weltweite Umstieg im Einzelhandel von klassischen Strichcodes auf 2D-Codes (wie QR-Codes). QR-Codes bieten Platz für zusätzliche Infos wie Haltbarkeit, Herkunft und Recycling.

Nationale Compliance: Dein Aktionsplan pro Land

Die PPWR gilt als EU-Recht, doch nationale Regierungen verwalten die Umsetzung. Nutze diese Übersicht für Deine Registrierung und identifiziere die Verantwortlichen für Ausführung und Kontrolle.

Land Nationales Gesetz / System Registrierungsstelle Ausführung & Kontrolle
Deutschland Verpackungsgesetz (VerpackG) LUCID Register Kontrolle: ZSVR. Ausführung: Duale Systeme.
Österreich Verpackungsverordnung (VVO) EDM Portal Kontrolle: BML. Ausführung: ARA oder ERP.
Schweiz** VREG / ChemRRV Nationale Stellen Kontrolle: BAFU. Besonderheit: Eigene Regeln.
Niederlande UPV Verpackingen Verpact Portal Kontrolle: ILT. Ausführung: Verpact.
Frankreich REP (EPR-System) SYDEREP (ADEME) Kontrolle: ADEME. Ausführung: Citeo.
Italien DLGS 152/2006 CONAI Portal Kontrolle: CONAI. Ausführung: Konsortien.

**Schweiz: Als Nicht-EU-Land hat die Schweiz eigene Vorschriften, orientiert sich aber oft an EU-Standards. PouchDirect berät Dich zu den spezifischen Anforderungen für den Schweizer Markt.

PouchDirect: Kompetenz über den Beutel hinaus

Die PPWR beeinflusst jeden Schritt Deines Prozesses. PouchDirect führt Dich mit Expertenwissen durch diese Umstellung. PouchDirect optimiert Deine Dosierung mit Messlöffeln und Dein Verschließen mit professionellen Siegelgeräten. Selbst kleine Details, wie die Wahl von Tin-Ties, bestimmen die endgültige Recyclingfähigkeit. PouchDirect setzt fundiertes Verpackungswissen ein, um Deine gesamte Kette PPWR-konform zu gestalten.

PPWR Verpackungen

Was ist die PPWR und ab wann gilt sie?

Die PPWR (Verordnung EU 2025/40) steht für Packaging and Packaging Waste Regulation und ist die neueste europäische Verpackungsverordnung. Dieses Gesetz wurde ins Leben gerufen, um die Verpackungsregeln in ganz Europa strenger und einheitlicher zu gestalten. Ein sehr wichtiger Teil davon ist Artikel 5, der sich auf sogenannte "bedenkliche Stoffe" wie Schwermetalle und PFAS konzentriert. Diese spezifischen Regeln treten am 12. August 2026 in Kraft. Ab diesem Tag gelten sie direkt und ohne Ausnahme in allen EU-Mitgliedstaaten.

Erfüllen die Beutel von PouchDirect die PFAS-Beschränkungen aus Artikel 5 der PPWR?

Ja, du kannst unsere Verpackungen völlig beruhigt verwenden, denn unsere Beutel erfüllen die neuen PFAS-Beschränkungen in vollem Umfang. Artikel 5 der PPWR legt für Lebensmittelverpackungen strenge Grenzwerte fest: Maximal 25 ppb pro einzelnem PFAS-Stoff, maximal 250 ppb insgesamt und maximal 50 ppm, wenn man polymere PFAS einbezieht. Für alle Materialien und Strukturen, die wir anbieten, haben unsere Lieferanten offiziell erklärt, dass keine PFAS absichtlich hinzugefügt wurden. Damit entsprechen unsere Produkte perfekt der neuen Norm und du bist auf der sicheren Seite.

Ist für diese PFAS-Erklärung immer ein Laborbericht erforderlich?

Nein, zum Glück ist das standardmäßig nicht nötig, was dir eine Menge unnötigen Papierkram erspart. Gemäß Artikel 5 der PPWR ist es nämlich nicht obligatorisch, die Einhaltung der PFAS-Grenzwerte mit einem Laborbericht zu beweisen. Eine einfache schriftliche Erklärung des Herstellers, die besagt, dass keine PFAS absichtlich hinzugefügt wurden, ist eine absolut gültige und ausreichende Grundlage. Erst wenn tatsächlich PFAS in einem Produkt vorhanden sind oder der Hersteller keine solche Erklärung abgeben kann, benötigst du einen Laborbericht mit konkreten Zahlen. In den meisten Fällen bist du also ohne zusätzlichen Aufwand startklar! 

Gelten auch Grenzwerte für Schwermetalle?

Ja, neben PFAS gibt es auch Grenzwerte für Schwermetalle, die du beachten musst. Artikel 5 der PPWR legt ein kombiniertes Limit von maximal 100 mg/kg für die Stoffe Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom fest. Das ist für dich aber kein Grund zur Sorge und eigentlich auch keine große Veränderung: Diese Grenze ist nämlich gar nicht neu und stammt ursprünglich aus der älteren Richtlinie 94/62/EG. Sie wurde einfach unverändert in die neue PPWR übernommen. Wenn du also bisher die Regeln eingehalten hast, bist du auch weiterhin auf dem richtigen Weg!

Erhalte ich eine Konformitätserklärung (DoC) mit explizitem Verweis auf Artikel 5 der PPWR?

Ja, wir sorgen dafür, dass deine Papiere absolut in Ordnung sind. In unserer Konformitätserklärung (Declaration of Conformity, DoC) findest du einen ausdrücklichen Verweis auf Artikel 5 der neuen Verordnung (EU) 2025/40 (die PPWR). Darüber hinaus enthält das Dokument natürlich auch die gewohnten Verweise auf die bestehende Lebensmittelkontaktgesetzgebung, wie die Verordnung (EG) 1935/2004 und die Verordnung (EU) 10/2011. Brauchst du dieses Dokument, um deine eigene Compliance-Akte zu vervollständigen? Dann kannst du diese Unterlagen jederzeit ganz einfach bei uns anfordern.

Was gilt für Bestände, die ich schon vor dem 12. August 2026 erhalten habe?

Für deine Altbestände gibt es eine wichtige Regel bezüglich des Zeitpunkts der Abfüllung. Die Europäische Kommission legt nämlich fest, dass unverpackte Verkaufsverpackungen (wie unsere leeren Beutel) rechtlich gesehen erst in dem Moment "in Verkehr gebracht" werden, in dem du sie füllst und versiegelst - und nicht zu dem Zeitpunkt, an dem wir sie an dich liefern. Das bedeutet konkret: Bestände, die du nach dem 12. August 2026 befüllst und verkaufst, fallen ebenfalls unter die neuen PPWR-Anforderungen, unabhängig davon, wann wir die leeren Beutel geliefert haben. Aber mach dir keine Sorgen: Nimm wegen dieses Bestands einfach Kontakt mit uns auf. Wir schicken dir dann die aktualisierte Erklärung pro Struktur zu, sodass du das Produkt nicht neu bestellen musst und deine Vorräte einfach weiterverwenden kannst. 

Muss ich meinen aktuellen Vorrat sofort entsorgen?

Nein, es gelten Übergangsfristen. PouchDirect empfiehlt, neue Bestellungen jetzt PPWR-konform zu tätigen, um unverkäufliche Lagerbestände zu vermeiden.

Darf ich weiterhin Sticker verwenden?

Ja, aber achte auf das Material. PouchDirect empfiehlt PE-Sticker auf PE-Beuteln, damit die Verpackung ein Monomaterial bleibt. Dies verhindert, dass Dein Beutel wegen eines falschen Labels in der Verbrennung landet.

Gilt die PPWR auch für kleine Unternehmen?

Ja, das Gesetz trifft jeden, der verpackte Produkte in der EU in den Verkehr bringt. PouchDirect unterstützt alle, vom Start-up-Kaffeeröster bis zum großen Einkaufsleiter.

Ist PCR-Material sicher?

Absolut, PouchDirect verwendet PCR-Material, welches die strengsten EFSA-Standards erfüllt. Lebensmittelsicherheit bleibt unsere Grundvoraussetzung.

Wer ist in der Lieferkette für die PPWR-Compliance verantwortlich?

Innerhalb der Lieferkette haben wir alle unsere eigene Verantwortung, um die Vorgaben der PPWR zu erfüllen. PouchDirect fungiert hierbei als Importeur und Vertreiber der leeren Verpackung. In dem Moment jedoch, in dem du die Beutel füllst und als abgefülltes Produkt unter deiner eigenen Marke auf den Markt bringst, bist du als Abfüller/Markeninhaber selbst für die Melde- und Registrierungspflichten (z. B. bei nationalen Verpackungsregistern) verantwortlich. Natürlich lassen wir dich dabei nicht im Stich: Wir unterstützen dich bei dieser Pflicht, indem wir dir alle notwendigen technischen Dokumentationen über die Verpackung selbst zur Verfügung stellen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass alles perfekt geregelt ist! 

Warum PouchDirect Deine Autorität ist

Mit 15 Jahren Erfahrung und 10.000+ Kunden führt PouchDirect den europäischen Markt an. Unsere Stärke liegt in mehr als unseren 3 Millionen Beuteln auf Lager oder 600+ Produkten. PouchDirect übersetzt Gesetze in einen sicheren Vorrat und eine sorgenfreie Zukunft für Deine Marke.

  • Unbedruckte Beutel: Ab 100 Stück bestellen.
  • Individuell bedruckte Beutel: Ab 5.000 Stück bestellen.
  • Schneller Versand: PouchDirect versendet werktags eingehende Bestellungen sofort.

 

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