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Gesetze und Vorschriften

Das EU-Abfallwirtschaftsrecht

In Europa gelten klare Regeln für Verpackungen und Abfall. Diese Regeln sollen dafür sorgen, dass wir gemeinsam weniger Abfall erzeugen, mehr recyceln und die Umwelt schützen.

Der Kern, Unternehmen tragen Verantwortung für die Auswirkungen ihrer Verpackungen. Das bedeutet, so wenig Abfall wie möglich, so viel Wiederverwendung und Recycling wie möglich.

Warum gibt es diese Regeln?
Die EU möchte Rohstoffe klüger nutzen und Abfall in einen wertvollen Rohstoff verwandeln. Deshalb gilt das Prinzip, dass alle dazu beitragen, Abfall zu vermeiden und zu beseitigen.

Die EU hat klare Ziele festgelegt:

 

  • 2025: mindestens 55 % des kommunalen Abfalls werden recycelt

  • 2030: 60 %

  • 2035: 65 %

Überblick EU-Verpackungsvorschriften: PPWR, SUP, Recyclingquoten

Wichtigste Grundsätze der europäischen Abfallrahmenrichtlinie

Die Richtlinie fördert den smarten und verantwortungsvollen Umgang mit Materialien. Zentrale Pfeiler sind:

  • Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR), Unternehmen leisten einen aktiven Beitrag zur Reduktion, Wiederverwendung und zum Recycling von Verpackungen.
  • Abfallhierarchie, zuerst Abfall vermeiden, dann wiederverwenden, dann recyceln, dann Energie zurückgewinnen und erst als letzte Option deponieren.
  • Abfall als Ressource, ein Material erhält ein zweites Leben, wenn es breit genutzt wird, am Markt gefragt ist, technisch und rechtlich geeignet ist und keine negativen Auswirkungen auf Mensch oder Umwelt hat.

Abfallhierarchie

Die wichtigsten Verpackungsregeln im Überblick

  • Ab dem 1. Januar 2030 müssen alle Verpackungen in der EU mindestens 70 % recycelbar sein, Klasse C.
  • Ab dem 1. Januar 2038 steigt dies auf mindestens 80 % recycelbar, Klasse B.

Außerdem gilt:

  • Verpackungen müssen sich leicht trennen lassen, um sie recyceln zu können
  • Es gelten Höchstwerte für Leerraum in Verpackungen
  • Bestimmte Verpackungen müssen wiederverwendbar sein

Rechtskonform verpacken mit EU Verpackungsvorschriften

Neue EU-Vorgaben für Verpackungen (PPWR)

Die EU führt in den kommenden Jahren schrittweise neue Regeln ein, um Verpackungen nachhaltiger zu machen. Nachfolgend die wichtigsten Meilensteine.

PPWR
Die neuen EU-Regeln fallen unter die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR), die Überarbeitung der aktuellen Verpackungsrichtlinie. Ziel ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren sowie Wiederverwendung und Recycling zu fördern. Die PPWR ist ein wichtiger Schritt hin zu einer Kreislaufwirtschaft für Verpackungen in der EU.

Ab dem 12. August 2028

  • Ausnahmen für Kompostierbarkeit, nur bestimmte Produkte wie Teebeutel, Kaffeepads sowie Aufkleber auf Obst und Gemüse dürfen industriell kompostierbar sein.

Ab dem 1. Januar 2030

Rezyklatanteile in Kunststoffverpackungen:

  • 30 % Rezyklat PET in Kontaktverpackungen, außer Getränkeflaschen
  • 10 % Rezyklat in anderen Kunststoffverpackungen
  • 30 % Rezyklat in Einweg-Getränkeflaschen
  • 35 % Rezyklat in sonstigen Kunststoffverpackungen
  • Design und Leerraum, maximal 50 % Leerraum in Versand- und Transportverpackungen, inklusive Füllmaterial
  • Wiederverwendung:
  • 100 % wiederverwendbarer Transport zwischen Standorten innerhalb eines Landes
  • 40 % der sonstigen Transportverpackungen in der EU wiederverwendbar
  • Sammelboxen, mindestens 10 % wiederverwendbar

Ab dem 1. Januar 2040

  • Rezyklatanteile steigen auf 50–65 %, je nach Verpackungstyp
  • Sammelboxen, mindestens 25 % wiederverwendbar

Ausnahmen

Für Verpackungen mit direktem Lebensmittelkontakt, Arzneimittel, Gefahrstoffe, Karton und Schwergut gelten keine Wiederverwendungspflichten.

Beispiel
Verpacken Sie Kaffee in einem Standbodenbeutel von PouchDirect. Dann zählt dies als Lebensmittelkontaktverpackung. Das bedeutet keine Pflicht zur Wiederverwendung, aber andere Pflichten gelten weiterhin, etwa der vorgeschriebene Rezyklatanteil ab 2030 und die korrekte Kennzeichnung ab 2028.

Verpackungsgesetz EU: Design, Wiederverwendung, ProduzentenverantwortungVerpackungsgesetz EU: Design, Wiederverwendung, Produzentenverantwortung
PouchDirect unterstützt bei Verpackungsvorschriften EUPouchDirect unterstützt bei Verpackungsvorschriften EU

Kennzeichnung und Verbraucherinformation

Die Regeln ändern sich in den nächsten Jahren:

  • 2028: Auf jeder Verpackung muss das verwendete Material klar angegeben sein.
  • 2029: Wiederverwendbare Verpackungen erhalten ein spezielles Label und einen QR-Code.
  • Kompostierbare Verpackungen, Pfandverpackungen sowie Verpackungen mit Gefahrstoffen bekommen zusätzliche Markierungen.

    Tipp: Wählen Sie Aufkleber aus demselben Material wie den Beutel, damit Ihre Verpackung vollständig recycelbar bleibt.

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)

Hersteller beteiligen sich an:

- Sammlung, Sortierung und Recycling von Verpackungen
- Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher
- Forschung zu Abfallströmen


In jedem Land gibt es nationale Register, zum Beispiel LUCID in Deutschland, in die sich Unternehmen eintragen müssen.

Suchen Sie eine schnelle Antwort? Schauen Sie in diese FAQ!

Gesetze
Welche EU Regeln gelten für Standbodenbeutel?
Die Basis sind die PPWR, die SUP Richtlinie und die EU Abfallrahmenrichtlinie. Diese Regeln zielen auf weniger Abfall, besseres Design und mehr Recycling ab. Jedes Land setzt das unterschiedlich um, prüfen Sie daher die nationalen Regeln und Zeitpläne.
Was ändert sich Richtung 2030 und 2038?
Richtung 2030 und 2038 werden die Anforderungen strenger. Verpackungen müssen eine höhere Recycelbarkeit erreichen und Vorgaben zur Reduzierung von Leerraum werden verschärft. Für Standbodenbeutel heißt das: hin zu Monomaterial, einfachem Aufbau, weniger Farbe und Coatings, klare Trennhinweise und effiziente Formate, damit Sie für die nächsten Meilensteine bereit sind.
Muss ich Rezyklat einsetzen?
Ja, für bestimmte Kunststoffverpackungen gelten ab 2030 Mindestanteile an recyceltem Material. Welche Anforderungen genau gelten, hängt von Land und Produktgruppe ab. Planen Sie Ihren Beutel darauf aus, wählen Sie wenn möglich Monomaterial und sichern Sie rechtzeitig zertifizierte Rezyklate.
Wie sieht die Kennzeichnung für Verbraucher aus?
Ab 2028 muss die Verpackung klar angeben, aus welchem Material sie besteht und in welchen Abfallbehälter sie gehört. Danach kommen zusätzliche Anforderungen, zum Beispiel feste Labels und oft ein QR Code für Mehrwegverpackungen und bestimmte Sammelströme.
Was bedeutet UPV für Ihre Standbodenbeutel und andere Verpackungen?
UPV ist der niederländische Begriff für erweiterte Herstellerverantwortung, EPR. Das bedeutet, dass Sie als Hersteller oder Importeur an Sammlung, Sortierung, Recycling und Verbraucherinformation mitbezahlen. In der Praxis registrieren Sie sich je Land, melden jährlich die in Verkehr gebrachten Verpackungen, Stückzahlen, Gewicht und Materialart, und zahlen eine Entsorgungsabgabe. Designentscheidungen zählen, Monomaterial und klare Trennhinweise führen durch Eco Modulation oft zu niedrigeren Gebühren. Wir helfen bei Registrierung, Materialzuordnung und Reporting für Ihre Beutel.
Gilt die Mehrwegpflicht für Beutel mit direktem Lebensmittelkontakt?
Für Beutel mit direktem Lebensmittelkontakt gilt meist eine Ausnahme von der Mehrwegpflicht. Andere Pflichten bleiben bestehen, zum Beispiel Design for Recycling, Monomaterial wo möglich, klare Trennhinweise und Kennzeichnung ab 2028, EPR Registrierung und Reporting und, falls relevant, Ziele für Rezyklatanteile. Wir prüfen je Land und Anwendung, was genau erforderlich ist.

Möchten Sie mehr erfahren oder haben Sie Fragen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir helfen Ihnen gerne weiter!