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Gesetze und Vorschriften

Das EU-Abfallwirtschaftsrecht

In Europa gelten klare Regeln für Verpackungen und Abfall. Diese Regeln sollen dafür sorgen, dass wir gemeinsam weniger Abfall erzeugen, mehr recyceln und die Umwelt schützen.

Der Kern, Unternehmen tragen Verantwortung für die Auswirkungen ihrer Verpackungen. Das bedeutet, so wenig Abfall wie möglich, so viel Wiederverwendung und Recycling wie möglich.

Warum gibt es diese Regeln?
Die EU möchte Rohstoffe klüger nutzen und Abfall in einen wertvollen Rohstoff verwandeln. Deshalb gilt das Prinzip, dass alle dazu beitragen, Abfall zu vermeiden und zu beseitigen.

Die EU hat klare Ziele festgelegt:

 

  • 2025: mindestens 55 % des kommunalen Abfalls werden recycelt

  • 2030: 60 %

  • 2035: 65 %

Wichtigste Grundsätze der europäischen Abfallrahmenrichtlinie

Die Richtlinie fördert den smarten und verantwortungsvollen Umgang mit Materialien. Zentrale Pfeiler sind:

  • Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR), Unternehmen leisten einen aktiven Beitrag zur Reduktion, Wiederverwendung und zum Recycling von Verpackungen.
  • Abfallhierarchie, zuerst Abfall vermeiden, dann wiederverwenden, dann recyceln, dann Energie zurückgewinnen und erst als letzte Option deponieren.
  • Abfall als Ressource, ein Material erhält ein zweites Leben, wenn es breit genutzt wird, am Markt gefragt ist, technisch und rechtlich geeignet ist und keine negativen Auswirkungen auf Mensch oder Umwelt hat.

Gesetze und Vorschriften

Die wichtigsten Verpackungsregeln im Überblick

  • Ab dem 1. Januar 2030 müssen alle Verpackungen in der EU mindestens 70 % recycelbar sein, Klasse C.
  • Ab dem 1. Januar 2038 steigt dies auf mindestens 80 % recycelbar, Klasse B.

Außerdem gilt:

  • Verpackungen müssen sich leicht trennen lassen, um sie recyceln zu können
  • Es gelten Höchstwerte für Leerraum in Verpackungen
  • Bestimmte Verpackungen müssen wiederverwendbar sein

Neue EU-Vorgaben für Verpackungen (PPWR)

Die EU führt in den kommenden Jahren schrittweise neue Regeln ein, um Verpackungen nachhaltiger zu machen. Nachfolgend die wichtigsten Meilensteine.

PPWR
Die neuen EU-Regeln fallen unter die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR), die Überarbeitung der aktuellen Verpackungsrichtlinie. Ziel ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren sowie Wiederverwendung und Recycling zu fördern. Die PPWR ist ein wichtiger Schritt hin zu einer Kreislaufwirtschaft für Verpackungen in der EU.

Ab dem 12. August 2028

  • Ausnahmen für Kompostierbarkeit, nur bestimmte Produkte wie Teebeutel, Kaffeepads sowie Aufkleber auf Obst und Gemüse dürfen industriell kompostierbar sein.

Ab dem 1. Januar 2030

Rezyklatanteile in Kunststoffverpackungen:

  • 30 % Rezyklat PET in Kontaktverpackungen, außer Getränkeflaschen
  • 10 % Rezyklat in anderen Kunststoffverpackungen
  • 30 % Rezyklat in Einweg-Getränkeflaschen
  • 35 % Rezyklat in sonstigen Kunststoffverpackungen
  • Design und Leerraum, maximal 50 % Leerraum in Versand- und Transportverpackungen, inklusive Füllmaterial
  • Wiederverwendung:
  • 100 % wiederverwendbarer Transport zwischen Standorten innerhalb eines Landes
  • 40 % der sonstigen Transportverpackungen in der EU wiederverwendbar
  • Sammelboxen, mindestens 10 % wiederverwendbar

Ab dem 1. Januar 2040

  • Rezyklatanteile steigen auf 50–65 %, je nach Verpackungstyp
  • Sammelboxen, mindestens 25 % wiederverwendbar

Ausnahmen

Für Verpackungen mit direktem Lebensmittelkontakt, Arzneimittel, Gefahrstoffe, Karton und Schwergut gelten keine Wiederverwendungspflichten.

Beispiel
Verpacken Sie Kaffee in einem Standbodenbeutel von PouchDirect. Dann zählt dies als Lebensmittelkontaktverpackung. Das bedeutet keine Pflicht zur Wiederverwendung, aber andere Pflichten gelten weiterhin, etwa der vorgeschriebene Rezyklatanteil ab 2030 und die korrekte Kennzeichnung ab 2028.

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Kennzeichnung und Verbraucherinformation

Die Regeln ändern sich in den nächsten Jahren:

  • 2028: Auf jeder Verpackung muss das verwendete Material klar angegeben sein.
  • 2029: Wiederverwendbare Verpackungen erhalten ein spezielles Label und einen QR-Code.
  • Kompostierbare Verpackungen, Pfandverpackungen sowie Verpackungen mit Gefahrstoffen bekommen zusätzliche Markierungen.

    Tipp: Wählen Sie Aufkleber aus demselben Material wie den Beutel, damit Ihre Verpackung vollständig recycelbar bleibt.

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)

Hersteller beteiligen sich an:

- Sammlung, Sortierung und Recycling von Verpackungen
- Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher
- Forschung zu Abfallströmen


In jedem Land gibt es nationale Register, zum Beispiel LUCID in Deutschland, in die sich Unternehmen eintragen müssen.

Möchten Sie mehr erfahren oder haben Sie Fragen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir helfen Ihnen gerne weiter!