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Gelten auch Grenzwerte für Schwermetalle?

Ja, neben PFAS gibt es auch Grenzwerte für Schwermetalle, die du beachten musst. Artikel 5 der PPWR legt ein kombiniertes Limit von maximal 100 mg/kg für die Stoffe Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom fest. Das ist für dich aber kein Grund zur Sorge und eigentlich auch keine große Veränderung: Diese Grenze ist nämlich gar nicht neu und stammt ursprünglich aus der älteren Richtlinie 94/62/EG. Sie wurde einfach unverändert in die neue PPWR übernommen. Wenn du also bisher die Regeln eingehalten hast, bist du auch weiterhin auf dem richtigen Weg!